Für alle Rechtsbeziehungen (Lieferungen, Leistungen und Angebote) zwischen der Firma Veranstaltungsservice Schenk, nachstehend „Firma Schenk" genannt, und den von ihr belieferten Geschäftspartnern, nachstehend „Kunde" genannt, gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbeziehungen (AGB) in der jeweils neuesten und gültigen Fassung. Dies gilt auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware / Leistung durch den Kunden gelten diese Bestimmungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden und dem Hinweis auf dessen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1. Bestellungen, Lieferungen und Gewährleistungen
Angebote erfolgen unverbindlich und freibleibend. Bestellungen des Kunden gelten erst mit Auftragsbestätigung oder Rechnungserteilung bzw. mit Lieferung als angenommen. Bei direkt belieferten Kunden holt die Firma Schenk deren Bestellung telefonisch ein. Im Interesse einer reibungslosen, kosten- und tourengerechten Anlieferung soll der Kunde es ermöglichen, ihn einen Werktag vor der Lieferung innerhalb der normalen Bürogeschäftszeit zu erreichen. Für den Fall, dass die Firma Schenk ohne eigenes Verschulden an der Erfüllung der übernommenen Lieferverpflichtung gehindert ist oder diese unzumutbar erschwert wird, wird die Firma Schenk von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins frei. Die Firma Schenk kann in diesem Fall auch vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund verzögerter oder unterbliebener Lieferung sind ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf einer groben fahrlässigen Pflichtverletzung der Firma Schenk beruht. Wenn der Kunde eine von der gewöhnlichen Versandart abweichende Zustellung verlangt, gehen die damit verbundenen Mehrkosten zu seinen Lasten. Der Kunde ist verpflichtet, Beanstandungen hinsichtlich der Menge der gelieferten oder zurückgenommenen Gebinde (Voll- und Leergut) sowie Beanstandungen in Bezug auf Arten und Sorten der gelieferten Waren unverzüglich nach Empfang schriftlich bei der Firma Schenk geltend zu machen. Nach Ablauf von 8 Tagen seit der Lieferung sind Reklamationen ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, soweit Mängel bei Lieferung nicht erkennbar waren. Mängel, die durch unsachgemäße Lagerung und Behandlung der Waren beim Kunden entstehen, gehen zu Lasten desselben. Fassrückbiere werden bei berechtigter Reklamation nur bei Rückgabe von mehr als 50 % der Füllmenge des reklamierten Fasses bei dem jeweiligen Hersteller reklamiert und bei Gutschrift des
Herstellers an die Firma Schenk, sodann an den Kunden vergütet. Unter 50 % der Füllmenge erteilt kein Hersteller eine Gutschrift, da es sich sodann um eine Mindermenge handelt. Unverbrauchte Waren werden nur zurück genommen, wenn das Gebinde (Fass, Container, Kohlensäure, etc.) original verplombt ist oder die Verpackung (Kiste etc.) vollständig ist und das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) eine Restlaufzeit von mindestens 8 Wochen aufweist.
2. Preise
Die Warenpreise, welche von der Firma Schenk fakturiert werden, sind zwischen der Firma Schenk und dem Kunden vertraglich vereinbart. Besteht keine vertragliche Vereinbarung, gelten die Warenpreise aus den am Liefertag gültigen Preislisten. Preisänderungen werden nur mit druckschriftlicher Bekanntgabe an den Kunden wirksam.
3. Zahlungen
Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, nach Erhalt der Ware sofort ohne Abzug fällig und zahlbar. Neue Kunden werden nur gegen Barzahlung bei Warenerhalt beliefert. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit der Erfüllung fälliger Verpflichtungen in Verzug ist, oder wenn nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit herabsetzen (z.B. Scheckprotest, Vollstreckungsmaßnahmen). Sodann kann die Firma Schenk die sofortige Zahlung für gelieferte Waren verlangen. Für nicht eingelöste Lastschriften und Schecks werden dem Kunden die entstandenen Bankkosten und eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 ¤ pro Rücklastschrift bzw. pro Rückscheck berechnet. Gegen Ansprüche der Firma Schenk kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Unterbleibt eine Anrechnungsbestimmung des Kunden, so ist die Firma Schenk berechtigt, nach ihrer Wahl eine Anrechnung auffällige Forderungen (z.B. Kosten, Zinsen, Darlehen, Ware, Pacht) vorzunehmen, soweit nicht einer der im Verbraucherkreditgesetz zwingend geregelten Fälle vorliegt.
4. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlungen aller Forderungen - egal auf welchen Rechtsgrund diese beruhen - Eigentum der Firma Schenk. Bei laufender Rechnung sichert sie die jeweilige Saldoforderung. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung im ordentlichen Geschäftsbetrieb berechtigt, seine Forderungen aus dem Weiterverkauf tritt er schon jetzt an die Firma Schenk ab, die diese Abtretung annimmt. Macht die Firma Schenk den Herausgabeanspruch geltend, so gestattet der Kunde ihr, die Ware ohne gerichtliche Hilfe an sich zu nehmen und den Ort zu betreten, an dem sich die Ware befindet. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Firma Schenk berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zurückzunehmen und bei erfolgter Weiterveräußerung die Abtretung offen zu legen und die Forderung des Kunden einzuziehen. In der Zurücknahme der Sache durch die Firma Schenk liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die Firma Schenk hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Der Kunde ist verpflichtet, jeglichen Zugriff Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zu vermeiden und den Eintritt eines solchen Falles der Firma Schenk sofort mitzuteilen. Insbesondere ist bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter die Firma Schenk unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit die Firma Schenk Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, an die Firma Schenk die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.
5. Leergut
Leergut, also Flaschen, Kisten, Fässer, Paletten, Kohlesäurenflaschen und Container werden dem Kunden zur bestimmungsgemäßen Verwendung überlassen. Sie bleiben unveräußerliches Eigentum der Firma Schenk und sind zurückzugeben. Für Kisten, Flaschen, Container, Kohlensäureflaschen, Paletten und Fass - Kleingebinde bis 29,9 Ltr. Inhalt sowie KEG Fässer, wird ein branchenübliches Pfandgeld erhoben. Eine Erweiterung der Bepfandung von KEG Fässern und sonstiger Leergüter behält sich die Firma Schenk ausdrücklich vor. Das Pfandgeld sichert das Eigentum der Firma Schenk am Leergut und die aus diesem Eigentum herrührenden Ansprüche. Es wird zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer mit der Warenrechnung erhoben bzw. vergütet. Mit jeder Warenrechnung wird eine Leergutfortschreibung getrennt nach Gebindearten vorgenommen, die zugleich Leergutauszug ist. Die auf den Rechnungen der Firma Schenk ausgewiesenen Leergutsalden gelten als anerkannt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widerspricht. Die Rückgabepflicht des Kunden ist erfüllt, wenn das Leergut im einwandfreien Zustand sowie in gleicher Art und Menge zurückgegeben wird. Einheitsleergut (Eurokästen, Euroflaschen, Fasskleingebinde, bepfandete KEG-fässer, Paletten, Kohlesäurenflaschen und Container) nimmt die Firma Schenk nur in Höhe des gelieferten Vollgutes zurück. Zuviel zurückgegebenes Leergut, gleich welcher Art, geht nur mit schriftlicher Vereinbarung in das Eigentum der Firma Schenk über; andernfalls steht entsprechendes Leergut dem Kunden zur Verfügung. Endet die Geschäftsbeziehung, so ist die Firma Schenk berechtigt, fehlendes oder ungebrauchtes Leergut mit den Kosten des Anschaffungswertes in Rechnung zu stellen; dieses jedoch unbeschadet der Möglichkeit des Pfandgeldguthabens wird dabei angerechnet. Rückständiges Leergut ist bis zu 4 Wochen nach Ende der Geschäftsverbindung zurückzugeben, nicht zurückgegebenes Leergut wird ebenfalls zum Tagespreis berechnet.
6. Liefer- und Mietbedingungen für Leihgüter / Sonderveranstaltungsausrüstungen
6.1 - Preise und Zahlungsbedingungen
Eine nicht erfolgte Abnahme oder eine Abbestellung in der Bereitschaftswoche hat keinen
Einfluss auf die volle Fälligkeit des Mietzinses. Für fehlendes Leihgut wird der jeweilige
Tagespreis berechnet.
Zahlungsbedingungen: Falls nicht anders vereinbart, bar sofort ohne Abzug.
6.2 - Festausrüstung
Die Festausrüstung darf nur an dem vom Kunden angegebenen Ort verwendet werden. Ein Verbringen an einen anderen Ort erfordert eine schriftliche Genehmigung der Firma Schenk. Die Ausgabe von Speisen aus Ausschankwagen ist untersagt. Bei vertragswidriger Nutzung kann ein pauschalierter Schadensersatz von mindestens 100,00 ¤ je Einzelfall verlangt werden. Darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch bleibt vorbehalten.
6.3 - Überlassungsdauer
Bei Anlieferung bzw. Abholung hat der Veranstalter oder eine von ihm beauftragte Person die Waren zu übernehmen oder zurückzugeben. Ist kein Beauftragter vor Ort, erkennt der Veranstalter die auf dem Lieferschein bzw. Abholschein aufgeführten Angaben an. Die Mietzeit ist auf die normale Veranstaltungsdauer (Mietwoche) beschränkt und endet mit dem im Lieferschein bezeichneten Rückgabetermin. Bei einer verspäteten Rückgabe ist zumindest das Entgelt für eine weitere Mietwoche zu entrichten. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch die Firma Schenk ist nicht ausgeschlossen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Der Kunde erhält die Leihgüter in einwandfreiem Zustand. Etwaige Reklamationen an der Beschaffenheit, Art und Menge der Leihgüter sind unverzüglich nach Erhalt derselben der Firma Schenk schriftlich mitzuteilen. Eine spätere Reklamation ist ausgeschlossen.
6.4- Gefahrübergang / Rückgabe
Es muss gewährleistet sein, dass bei der Abholung das Inventar ordnungsgemäß bereitgestellt wird. Bei Rückgabe erhält der Veranstalter nur eine vorläufige Rücknahmeerklärung. Der endgültige Bruch- und Fehlbestand wird nach Prüfung durch die Inventarverwaltung ermittelt und dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Der Kunde hat die Ausrüstung am Ende der Mietzeit in ordnungsgemäßem Zustand, insbesondere ordentlich gereinigt, zurückzugeben. Für zurückgegebene, nicht gereinigte Leihgegenstände werden Reinigungskosten in Höhe der anfallenden Arbeiten berechnet. Die Höhe der Kosten beträgt zur Zeit 25,00 ¤ netto pro Stunde. Der Kunde trägt die Gefahr zufälliger Beschädigung bzw. Untergang der Festausrüstung während der Dauer der Überlassung.
6.5 - Schadensersatz
Bei nicht zu behebender Zerstörung oder bei Untergang der überlassenen Gegenständen sowie bei Nichtrückgabe derselben am Ende der Mietzeit und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung kann die Firma Schenk Schadensersatz in Höhe des Neuanschaffungswertes verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
6.6 - Schlussbestimmungen
Die vorgenannten Ziffern 6.1 - 6.5 ergänzen lediglich die sonstigen Regelungen dieser
Geschäftsbeziehungen und gelten neben diesen.
7. Datenschutz
Der Kunde nimmt Kenntnis davon und willigt ein, dass die Firma Schenk sämtliche Kundendaten aus der Geschäftsbeziehung im Rahmen der Zweckbestimmung erfasst, speichert, verarbeitet und nutzt, an Dritte übermittelt und löscht. Die vorstehende Einwilligung des Kunden beinhaltet auch die Weitergabe der Daten an branchenspezifische Auskunftsdateien. Vorstehendes gilt als Benachrichtigung gem. § 26 Abs. l Bundesdatenschutzgesetz.
8. Erfüllungsort / Gerichtsstand / Anwendbares Recht
8.1
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Firma Schenk.
8.2
Für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, einschließlich Wechsel-und Scheckklagen, sind ausschließlich zuständig das Amtsgericht Eschweiler bzw. das Landgericht Aachen. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen Allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
8.3
Für alle Rechtsbeziehungen mit dem Kunden ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf, BGBL 1989, II. S. 588, ber. 1990 II., 1699) ist ausgeschlossen.
8. Sonstiges
Diese allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich, abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Änderungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Stand: September 2008